SPD-Fraktion: Hilfsmaßnahmen sind unverzüglich zu prüfen
Die massiven Sorgen, mit denen sich eine große Anzahl Osnabrücker Individualgastronomen in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister und zugleich an die Fraktionen im Stadtrat gewandt haben, machen deutlich, wie katastrophal sich die Lage für diesen so elementaren Bestandteil der Osnabrücker Wirtschaft und des kulturellen Lebens darstellt. Im Hinblick auf den am Dienstag vom Rat gefassten Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für unverzüglich Hilfsmaßnahmen zu prüfen, betont die SPD Fraktion, dass hierzu insbesondere auch vier Kernforderungen zu zählen sind:
- Überprüfung und Durchsetzung von Steuerstundungen durch die Finanzverwaltung auf Antrag der betroffenen Betriebe,
- Überprüfung und Installation eines kommunalen Rettungsschirms für mittelständische Unternehmen in Form von zinslosen Darlehen oder Ausfallbürgschaften durch die Stadt Osnabrück und/oder die Sparkasse Osnabrück,
- Überprüfung und Durchsetzung von Erleichterungen für gewerbliche Pächter der Stadt durch z. B. eine Teilstundung ausstehender Miet- und Pachtzahlungen,
- Einrichtung eines städtischen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Kultureinrichtungen, zu denen die SPD-Fraktion ausdrücklich auch die freien Gastronomen der Stadt zählt, die das Kulturleben mit ihrem individuellen Angeboten mitprägen.
In einer aktuellen Pressemitteilung äußern sich dazu Frank Henning, Vorsitzender, und Heiko Schlatermund, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion.
„Die finanziellen Belastungen der Kulturschaffenden, der Schausteller und der Gastronomie- und Hotellerie Betriebe durch die Corona-Krise können allerdings nicht allein durch die Stadt Osnabrück aufgefangen werden. Dazu bedarf es einer Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen. Wir bitten Sie, diesbezüglich noch um etwas Geduld. Zurzeit ist einiges im Fluss und vieles wird geprüft. Auch die Umsetzung unseres Ratsbeschlusses vom Dienstag durch die Finanzverwaltung bedarf noch etwas Zeit. Das all dies nicht sofort Wirkung zeigen wird, ist uns bewusst“, so Heiko Schlatermund und betont: „Kneipen und Kultur sind als erste unmittelbar getroffen und brauchen deshalb als erstes Hilfe.“
Das Land Niedersachsen wird lt. Henning am Mittwoch kommender Woche einen Nachtragshaushalt für 2020 mit Liquiditätsbeihilfen für geschädigte Unternehmen in einer Größenordnung von 4,5 Mrd. Euro beschließen. Die NBank wird Kredite zur Liquiditätshilfe anbieten, die im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen. Ziel ist es, die die auf Grund von temporären Umsatzrückgängen oder absoluten Einbrüchen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen. Ergänzt wird das Darlehen mit einem Zuschuss des Landes für kleine Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten in Höhe von 20.000 Euro. Es wird ein Liquiditätszuschuss zur Verfügung gestellt, der z. B. für Mietzahlungen oder Zinsverpflichtungen verwendet werden kann.
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